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Zahnzusatzversicherung für Senioren

Merkblatt: Zahnzusatzversicherung für Senioren

Die Vielfalt an speziellen Zahnzusatzversicherungen für Kinder oder eben auch für Senioren nimmt stetig zu. Versicherer werben mit Tarifen für Senioren die dann heißen z.B: Aktiv oder 55 plus. Eines haben fast alle Tarife gemeinsam. Der Abschluss ist nur dann möglich, wenn das Eintrittsalter von 55, 60 oder 65 Jahren mindestens erreicht wurde.

Die Leistungen in der Zahnzusatzversicherung sind bei den meisten Versicherer oft geringer als bei den „Normaltarife“. Der Zahnersatz ist meistens auf 20% bis 40% begrenzt. Gerade dann, wenn für den meistens schon vorhandenen Zahnersatz wie Prothesen oder Brücken nochmals aufgrund des Alters des Zahnersatzes Leistungen benötigt werden, stehen dann diese nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung.

Welche Zahnzusatzversicherung für welches Alter?


Erfreulicherweise werden die Höchsteintrittsalter bei vielen Gesellschaften laufend nach oben korrigiert. So können Sie mit diesem Onlinerechner für Senioren selber für sich die Beiträge errechnen. Endalter 75 und Normaltarife finden Sie unter anderem bei ARAG mit den Tarifen Z 70 und Z 100, Continentale mit dem Tarif CEZK und der Barmenia gänzlich ohne Altersbegrenzung mit dem Tarif ZG. Beim Barmenia Tarif dürfen jedoch nicht mehr als 3 Zähne fehlen.

Tipps beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Senioren

  • Spezielle Zahnzusatzversicherungen für Senioren sind oftmals von den Leistungen schlechter, als Zahnzusatzversicherungen „Normaltarife“ mit Altersbeschränkungen.

  • Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung möglichst rechtzeitig ab, bevor eine Zahnbehandlung oder eine Zahnersatzmaßnahme ansteht. Eine laufende oder zu erwartende Zahnersatzmaßnahme deren Behandlung feststeht und dokumentiert ist, wird von den Gesellschaften nicht getragen.

  • Berücksichtigen die Wartezeiten, diese beträgt bei den meisten Versicherer 8 Monate

  • Bei Neuabschlüssen haben Gesellschaften in den ersten Jahren, meistens Zahnhöchstsatzentschädigung .

  • Zahnzusatzversicherungen ohne Leistungen für Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ), also Tarife die nur Leistungen für einfachen Zahnersatz verdoppeln oder einfachen Zahnersatz oder die Regelleistung versichern, sind nicht zu empfehlen.

  • Um eine Ablehnung in der Zahnzusatzversicherung zu verhindern, kontaktieren Sie am besten vor Abschluss einen Spezialisten für Zahnzusatzversicherungen. Ist ein Vertrag erst mal abgelehnt, wird ein Abschluss auf Zahnzusatzversicherung meistens schwieriger, da sich Gesellschaften auch austauschen.

  • Fragen in einer Zahnzusatzversicherung beziehen sich immer auf den Status der Zähne oder Fragen nach laufenden oder vorgesehenen Behandlungen.

  • Bei Tarifen mit Zusatzleistungen wie Brillenleistung, Zuzahlungen für Medikamenten, Heilmittel, Hilfsmittel(siehe Tarif der Signal Iduna, Tarif Ge Aktiv Plus, speziell für Senioren mit vereinfachten Gesundheitsfragen) werden auch Fragen nach dem weiteren Gesundheitszustand gefragt.