Wer eine Zahnzusatz Versicherung heute abschließt,
muss neben der Wartzeit von 8 Monaten noch die Zahnhöchsterstattungsgrenzen
berücksichtigen. Mit Hilfe dieser Erstattungsgrenzen wird die
Versicherungsgemeinschaft geschützt und gepflegt.
Im Fall eines Unfalls verzichten viele Versicherer auf diese
Begrenzung
Ganz wichtig: Viele Krankenzusatzversicherungen verzichten auf
die Höchsterstattungsgrenzen bei einem Unfall. Folgende Versicherungsgesellschaften
haben diese Klausel tariflich vereinbart: SIGNAL IDUNA, ARAG,
CSS usw. Ganz typisch ist folgendes Beispiel: Sie sind in der
Schwimmhalle und rutschen auf den nassen Fliesen aus und stürzen
mit dem Kopf auf diese und schlagen sich einen Zahn aus. Weitere
Beispiele sind der Autounfall, der Sturz von der Leiter, ein Fahrradunfall
usw.
Kommen wir nun zu den Details.
Viele Zahnzusatzversicherungen haben zwischen 1 und 5 Jahren eine
Höchsterstattungsgrenze. Als Hinweis gilt zu sagen, das ein
Zahnzusatzversicherungstarif, der nur in den ersten 3 Jahren eine
Zahnhöchstbegrenzung hat, deswegen nicht besser sein muss als
eine Krankenzusatzversicherung für Zähne, die 5 Jahre
als Höchstgrenze tariflich vereinbart hat. Nicht nur auf die
Dauer kommt es an, sondern auch auf die Höhe der Höchsterstattungsgrenze.
Je höher die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung ist,
umso niedriger ist Ihre Eigenbeteiligung bzw. Ihre Restkosten. Es
gibt Gesellschaften, die ihre Höchstbegrenzungen nur auf einen
Teil des Zahnbereiches anwenden wie zum Beispiel Zahnersatz und/oder
Zahnbehandlung und/oder Implantate.
Steigende Höchstgrenzen
Und ein weiterer Punkt ist, das einige Krankenzusatzversicherungen
jedes Jahr eine steigende Höchsterstattungsgrenze vorsehen,
andere Zahnzusatzversicherungen fassen mehrere Versicherungsjahre
zusammen und leisten in diesen einen bestimmte Betrag als Höchsterstattungsgrenze
im Zahnbereich.
Einige Versicherungsgesellschaften und Ihre Höchstgrenzen
Schauen wir uns doch mal einige Zahnzusatzversicherungen
genauer an.
Der Tarif Zahnplus der CSS hat eine unbegrenzte, tarifliche Erstattung
im Zahnersatz. Dafür keine Wartezeit im Bereich der Zahnbehandlung.
Bei Zahnbehandlungen gelten jedoch Zahnhöchstbegrenzungen.
ARAG
Die ARAG mit dem Tarif Z100 als Krankenzusatzversicherung begrenzt
ihre Höchsterstattung auf 2 Jahre. Jedoch liegt die maximale
Erstattung im ersten Jahr bei 500,00 EUR und im zweiten bei 1.000
EUR. Erst im dritten Versicherungsjahr gilt eine tarifliche, unbegrenzte
Erstattung in der Zahnzusatzversicherung als vereinbart.
SIGNAL IDUNA
Die SIGNAL IDUNA als Krankenzusatzversicherung mit ihren Komforttarifen
sieht eine Begrenzung für die ersten 4 Jahre als Höchsterstattung
vor. Allerdings liegen die Höchsterstattungen dieser Zahnabsicherung
je nach gewähltem Tarif bei mindestens 1.480 EUR im ersten
Versicherungsjahr und steigt im zweiten Versicherungsjahr auf
1.580 EUR an. Im dritten Versicherungsjahr bietet diese Zahnzusatzversicherung
eine Höchsterstattungsgrenze von mindestens 1.680 EUR an
und im vierten Jahr liegt ist die Höchsterstattungsgrenze
ab 1.780 EUR. Maximal liegt die Höchsterstattungsgrenze in
dem Zahnzusatztarif Komfort Plus im vierten Jahr bei 2.030 EUR.
Barmenia
Die Barmenia regelt ihre Zahnzusatzversicherung in den Höchsterstattungsgrenzen
wie folgt: es gibt außer der üblichen Wartezeit von
8 Monaten im Zahnbereich keine Begrenzung. Also es gibt eine unbegrenzte,
tarifliche Erstattung nach der Wartezeit. Jedoch gilt diese Höchstbegrenzung
nur, sofern nicht mehr als 1 Zahn fehlt.
Conti
Eine weitere Krankenzusatzversicherung für Zähne bietet
die Conti an. Diese Gesellschaft sieht keine Höchsterstattungsgrenzen
vor, es besteht ab Beginn an eine unbegrenzte, tarifliche Erstattung.
Die Höchstgerenze sollte beim der Auswahl der Zahnzusatzversicherung
berücksichtigt werden !
Abschließend ist zu sagen, dass zwar die Höchsterstattungsgrenzen
bei der Wahl der Zahnabsicherung einer Krankenzusatzversicherung
sicher eine wichtige Rolle spielt. Aber wichtiger als die Berücksichtigung
der Zahnhöchsterstattungsgrenzen einer Zahnabsicherung ist
überhaupt der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, also
das Sie sich den Zahnersatz abgesichert haben. Nur so kann die Eigenbeteiligung,
Ihre Restkosten auf Dauer gesenkt werden. Eine Zahnzusatzversicherung
gibt es bereits ab einem Monatsbeitrag von 1,50 EUR für Kinder,
bei Jugendlichen, Auszubildenden liegt der Monatsbeitrag einer Zahnabsicherung
ab 4,50 EUR und ab 7,00 EUR können Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung
für Zähne absichern.