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Höchsterstattungssätze Zahnversicherung

Ratgeber: Die Höchstsatzbegrenzung in der Zahnzusatzversicherung und Ihre Folgen

Wer eine Zahnzusatz Versicherung heute abschließt, muss neben der Wartzeit von 8 Monaten noch die Zahnhöchsterstattungsgrenzen berücksichtigen. Mit Hilfe dieser Erstattungsgrenzen wird die Versicherungsgemeinschaft geschützt und gepflegt.

Im Fall eines Unfalls verzichten viele Versicherer auf diese Begrenzung


Ganz wichtig: Viele Krankenzusatzversicherungen verzichten auf die Höchsterstattungsgrenzen bei einem Unfall. Folgende Versicherungsgesellschaften haben diese Klausel tariflich vereinbart: SIGNAL IDUNA, ARAG, CSS usw. Ganz typisch ist folgendes Beispiel: Sie sind in der Schwimmhalle und rutschen auf den nassen Fliesen aus und stürzen mit dem Kopf auf diese und schlagen sich einen Zahn aus. Weitere Beispiele sind der Autounfall, der Sturz von der Leiter, ein Fahrradunfall usw.

Kommen wir nun zu den Details.
Viele Zahnzusatzversicherungen haben zwischen 1 und 5 Jahren eine Höchsterstattungsgrenze. Als Hinweis gilt zu sagen, das ein Zahnzusatzversicherungstarif, der nur in den ersten 3 Jahren eine Zahnhöchstbegrenzung hat, deswegen nicht besser sein muss als eine Krankenzusatzversicherung für Zähne, die 5 Jahre als Höchstgrenze tariflich vereinbart hat. Nicht nur auf die Dauer kommt es an, sondern auch auf die Höhe der Höchsterstattungsgrenze. Je höher die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung ist, umso niedriger ist Ihre Eigenbeteiligung bzw. Ihre Restkosten. Es gibt Gesellschaften, die ihre Höchstbegrenzungen nur auf einen Teil des Zahnbereiches anwenden wie zum Beispiel Zahnersatz und/oder Zahnbehandlung und/oder Implantate.

Steigende Höchstgrenzen
Und ein weiterer Punkt ist, das einige Krankenzusatzversicherungen jedes Jahr eine steigende Höchsterstattungsgrenze vorsehen, andere Zahnzusatzversicherungen fassen mehrere Versicherungsjahre zusammen und leisten in diesen einen bestimmte Betrag als Höchsterstattungsgrenze im Zahnbereich.

Einige Versicherungsgesellschaften und Ihre Höchstgrenzen


Schauen wir uns doch mal einige Zahnzusatzversicherungen genauer an.
Der Tarif Zahnplus der CSS hat eine unbegrenzte, tarifliche Erstattung im Zahnersatz. Dafür keine Wartezeit im Bereich der Zahnbehandlung. Bei Zahnbehandlungen gelten jedoch Zahnhöchstbegrenzungen.

ARAG
Die ARAG mit dem Tarif Z100 als Krankenzusatzversicherung begrenzt ihre Höchsterstattung auf 2 Jahre. Jedoch liegt die maximale Erstattung im ersten Jahr bei 500,00 EUR und im zweiten bei 1.000 EUR. Erst im dritten Versicherungsjahr gilt eine tarifliche, unbegrenzte Erstattung in der Zahnzusatzversicherung als vereinbart.

SIGNAL IDUNA
Die SIGNAL IDUNA als Krankenzusatzversicherung mit ihren Komforttarifen sieht eine Begrenzung für die ersten 4 Jahre als Höchsterstattung vor. Allerdings liegen die Höchsterstattungen dieser Zahnabsicherung je nach gewähltem Tarif bei mindestens 1.480 EUR im ersten Versicherungsjahr und steigt im zweiten Versicherungsjahr auf 1.580 EUR an. Im dritten Versicherungsjahr bietet diese Zahnzusatzversicherung eine Höchsterstattungsgrenze von mindestens 1.680 EUR an und im vierten Jahr liegt ist die Höchsterstattungsgrenze ab 1.780 EUR. Maximal liegt die Höchsterstattungsgrenze in dem Zahnzusatztarif Komfort Plus im vierten Jahr bei 2.030 EUR.

Barmenia
Die Barmenia regelt ihre Zahnzusatzversicherung in den Höchsterstattungsgrenzen wie folgt: es gibt außer der üblichen Wartezeit von 8 Monaten im Zahnbereich keine Begrenzung. Also es gibt eine unbegrenzte, tarifliche Erstattung nach der Wartezeit. Jedoch gilt diese Höchstbegrenzung nur, sofern nicht mehr als 1 Zahn fehlt.

Conti
Eine weitere Krankenzusatzversicherung für Zähne bietet die Conti an. Diese Gesellschaft sieht keine Höchsterstattungsgrenzen vor, es besteht ab Beginn an eine unbegrenzte, tarifliche Erstattung.

Die Höchstgerenze sollte beim der Auswahl der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden !


Abschließend ist zu sagen, dass zwar die Höchsterstattungsgrenzen bei der Wahl der Zahnabsicherung einer Krankenzusatzversicherung sicher eine wichtige Rolle spielt. Aber wichtiger als die Berücksichtigung der Zahnhöchsterstattungsgrenzen einer Zahnabsicherung ist überhaupt der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, also das Sie sich den Zahnersatz abgesichert haben. Nur so kann die Eigenbeteiligung, Ihre Restkosten auf Dauer gesenkt werden. Eine Zahnzusatzversicherung gibt es bereits ab einem Monatsbeitrag von 1,50 EUR für Kinder, bei Jugendlichen, Auszubildenden liegt der Monatsbeitrag einer Zahnabsicherung ab 4,50 EUR und ab 7,00 EUR können Erwachsene eine Zahnzusatzversicherung für Zähne absichern.




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