Gerade Eltern stehen oft vor der Frage was für Kosten
für die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder auf Sie zukommt. Was zahlt
die gesetzliche Krankenversicherung und lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei kieferorthopädischen Behandlungen
bei Kindern.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Kieferorthopädischen
Indikationsgruppe kurz KIG. Die Schweregrade gehen von 1-5.
1 steht für leicht und 5 für schwere KIG. Die Leistungen ersehen Sie hier aus
der Tabelle :
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| KIG
1-2 |
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| Sind Kinder und Jugendliche
in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen bzw. KIG
1 bis 2 eingestuft, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung
keine Behandlungskosten. Die Kasse bezahlt deshalb nicht,
da sie diese Behandlungen nur als eine kosmetische bzw Schönheitskorrektur
ansieht. |
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| KIG
3-5 |
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| Sind Kinder und Jugendliche
jedoch in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen
KIG 3 bis 5 eingestuft, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung
zu erst 80% der Kosten und 20% werden nach Vollendung der
kieferorthopädischen Korrektur geleistet. Das bedeutet wiederum
dass die private Krankenversicherung bzw die Zahnzusatzversicherung
diese Kosten nicht bezahlt da sie ja von der Kasse übernommen
werden. Jedoch können auf die Eltern Mehrkosten in einer
kieferorthopädischen Behandlungen zukommen, in dem besondere
Leistungen wie durchsichtige Brackets, superelastische Drahtbögen
oder Versiegelungen der Zähne in Anspruch genommen werden.
Genau diese Kosten lassen sich jetzt in einer Zahnzusatzversicherung
mit Leistungen in der Kieferorthopädie für Ihr Kind
effektiv abdecken |
| Ein wichtiger Hinweis:
in den KIG 3-5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse
die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungen. Wünscht
man sich z. B. durchsichtige Brackets müssen die Mehrkosten
bei nicht vorhandener Zahnzusatzversicherung gänzlich
selbst bezahlt werden. Die Kosten hierfür sind natürlich
nicht unerheblich. Manche Kieferorthopäden behandeln
bereits Kassenpatienten ohne Zuzahlung nur ungern. |
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Hier finden Sie eine Übersicht der besten Kinder-Zahnzusatzversicherungen
mit Schwerpunkt: Kieferorthopädie
Nur wenige Versicherer die Zahnzusatzversicherung anbieten, schließen in Ihren
Versicherungsschutz das Risiko der Kieferorthopädie mit ab. Tarife, die für
Kieferorthopädie der Kinder keine Leistung erbringen sind für 1-2 monatlich
erhältlich. Die Leistung für Zahnersatz spielt jedoch bei Kindern fast keine
Rolle. Deshalb macht es auf jeden Fall mehr Sinn etwas mehr in die Zahnzusatzversicherung
zu investieren, bei der Kieferorthopädie mitversichert ist und natürlich aus
diesem Grund mehr kostet.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen bei KIG 1-2 ?
Hier ist es so, dass die gesetzliche Kasse keine Kosten übernimmt, da die medizinische
Notwendigkeit fehlt. In der Stufe KIG 1 handelt es sich meist nur um eine kosmetische
Korrektur. Die Private Zahnzusatzversicherung leistet hier auch nicht.
Eine medizinische Notwendige Behandlung kann vorhanden sein, wird jedoch auch
in KIG 2 von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Allerdings leisten
einige Zahnzusatzversicherungen trotz KIG 2 bei medizinisch notwendiger Behandlung.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen trotz KIG 3-5 ?
Trotz der Übernahnahme der Kosten sind nur Standartbehandlungen
in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wenn dem Kind jedoch
auch die Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin ermöglicht sein
soll, diese selbst zu tragende Kosten können 1000 Euro und mehr
betragen, dann ist ein Zahnzusatzversicherung mit Leistung Kieferorthopädie
unumgänglich.
Was ist eine Mehrkostenvereinbarung ?
Als Mehrkostenvereinbarung bezeichnet man die Kosten, die bei
Leistungen wie Lingualtechnik, Zwischendiagnostik, superelastischen
Bögen oder Keramikbrackets entstehen, und die nicht von der
gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen und bezahlt werden.
Hier hilft Ihnen eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen
Leistungen.
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| Versicherung |
Tarif |
Erstattung bei
KIG 2 |
Erstattung bei
KIG 3-5
(nach Mehrkostenvereinbarung) |
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| Gesetzliche Versicherung |
|
0 € |
0 € |
| hervorgehobene
Tarife |
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| CSS |
Top |
80 % |
80 %
max. 600 Euro pro behandltem Kiefer |
| ARAG |
Z100 |
80
% |
keine
Leistung
aus dem Tarif ARAG Z 100 |
| Signal Iduna |
Komfort |
50 %
max. 1280,- € p.a. |
50 %
max. 1280,- € p.a. |
| DKV |
AZT |
50
% |
50
% |
| ARAG |
Z70 |
70 % |
keine Leistung
aus dem Tarif ARAG Z 70 |
| Universa |
dent Privat |
80 %
max. 600 Euro
per Kiefer |
80 %
max. 600 Euro
per Kiefer |
| weiter Tarife |
|
| Signal Iduna |
DentMax |
80 %
max. 500,- € pro KJ |
100 %
max. 250,-p.a. |
| LKH |
194 |
40
% |
40
% |
| Münchner Verein |
768 |
40 % |
40 % |
| LKH |
193 |
30
% |
30
% |
| Alte Oldenburger |
EG Basis |
20 % |
20 % |
|
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Die folgenden Leistungen sollten in einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie
zusätzlich enthalten sein.
Die sog. "Fissurenversiegelung" wird bei Kindern nur im hinteren Backenzahnbereich
von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für Zähne im vorderen Bereich
müssen diese Kosten (ca. 11,-- pro Zahn bei 2,3 fachen Satz.) selbst getragen
werden. Die Gesellschaften der CSS mit den Tarif ZahnarztPlus und der ARAG mit
dem Z 100 übernehmen diese Kosten. Bei Der ARAG sieht für die Milchzähne jedoch
keine Leistung vor. Bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko kann eine Prophylaktische
Behandlung späteren Schäden vorbeugen. Hier übernimmt zum Beispiel der Tarif
CSS grundsätzlich auch die Kinderprophylaxe, sofern diese medizinisch Notwenig
ist.
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sollten Sie folgende
Punkte unbedingt beachten
- Die Beiträge in der Zahnzusatzversicherung richten sich unter anderem
auch nach dem Eintrittsalter der zu versichernden Person. Schließen
Sie deshalb die Zusatzversicherung für Ihr Kind möglichst
früh ab, so sparen Sie durch wesentlich günstigere
Beiträge bares Geld !
- Empfiehlt Ihnen Ihr behandelnder Zahnarzt eine bestimmte Maßnahme
kann der Versicherungsschutz für diese bestimmte Maßnahme
nicht mehr übernommen werden. Für bereits vom Facharzt
empfohlene Behandlungen übernehmen private Krankenversicherer
grundsätzlich keine Kosten mehr. Schließen Sie deshalb
Ihre Zahnzusatzversicherung ab, so lange noch keine Schäden
aufgetreten sind.
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Bei Kindern sind in der Regel die Kieferorthopädischen
Leistungen die teuersten Behandlungen, die beim Zahnarzt anfallen. Achten
Sie also darauf, dass Ihre Zahnzusatzversicherung für Kinder Kieferorthopädie
beinhaltet.